Vergütung von Bürgerarbeit nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung das Urteil der 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 15. Januar 2013 – wonach Bürgerarbeit nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu vergüten ist – für den Fall, dass dieses vom Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg bestätigt wird, umzusetzen (www.vg-potsdam.brandenburg.de/sixcms/ detail.php?gsid=bb1.c.319369.de)?