Vergütung von Autobahnabschnitten betreibenden Projektgesellschaften über eine Mautweiterleitung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es angesichts der Antwort auf meine Mündliche Frage 7 (Plenarprotokoll 19/35) „damit wird die Vergütung der Projektgesellschaften, die im Rahmen Öffentlich-Privater-Partnerschaften (ÖPP) Autobahnabschnitte betreiben und über eine Mautweiterleitung vergütet werden, wieder möglich“ zutreffend, dass diese Projektgesellschaften derzeit nicht über eine Mautweiterleitung vergütet werden (bitte begründen), und wie ist die Vergütung dieser Gesellschaften derzeit bis zum Inkrafttreten neuer Mautsätze am „01. Januar 2019“ (ebd.) geregelt?