Vergütung von ambulanten Notfällen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass Kliniken für einen ambulanten Notfall 32 Euro pro Patient und Behandlung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vegütet bekommen (vgl. www.aerzteblatt.de/archiv/184487/Notfallversorgung-Finanzierungsluecke-viel-geringer), und ist diese Summe nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, bzw. wenn nicht, welche Änderungen plant die Bundesregierung hierzu?