Vergütung und Einordnung der den Steuerfahndern Hinweis gebenden Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei Personen, die der Steuerfahndung zum Zweck der Verfolgung von Steuerstraftaten Steuer-CDs überlassen, um Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/1937, wenn ja, wieso, und wenn nein, wieso nicht?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Zahlung von Beträgen in Millionenhöhe, wie an den Mitarbeiter des Liechtensteinischen Finanzunternehmens "LGT Treuhand" (4,2 Mio Euro, vgl. Kölbel, NStZ 2008, 241), als Kompensation für die Aushändigung von Steuer-CDs?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung aufgrund dieser Praxis der Ansicht, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern demnach eine finanzielle Kompensation zustehen sollte, wenn nein, was unterscheidet den fiskalischen Bereich von anderen Sektoren, und wenn ja, wie soll die Höhe der Kompensation bestimmt werden?<br />