Vergütung der Mitarbeiter des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages im Kontext des Hackerangriffs vom August 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber geben, ob in Folge des Hackerangriffs vom August 2020 (www.tagesschau.de/investigativ/wdr/hackerangriff-bundeswehr-fuhrpark-103.html) auf den Fahrdienst des Deutschen Bundestages (100-prozentige Tochtergesellschaft des Bundes) (https://de.wikipedia.org/wiki/BwFuhrparkService) dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seither keine Nacht- oder Wochenendzulagen mehr ausgezahlt bekommen und somit beim Einkommen entsprechend monatliche Netto-Mindereinnahmen haben?