Vergütung der Kosten für Ärzte bei einem Haubesuch im Rahmen einer Todesfeststellung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die Angehörigen oder die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, den Hausbesuch (Nummer 50 der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) dem Vertragsarzt oder der -ärztin im Rahmen einer Todesfeststellung zu vergüten, wenn die Ärztin oder der Arzt zum Zeitpunkt der Anforderung davon ausgehen konnte, dass der oder die Patient/-in noch nicht verstorben war, und welche Fallkonstellationen berechtigen die Ärztinnen und Ärzte zu einer privatrechtlichen Rechnungslegung einer Ziffer 50 im Rahmen der Todesfeststellung (Nachfrage zu den Fragen 10 und 13 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9408)?<br /> <br /> Kann die Bundesregierung eine bislang aus meiner Sicht inhaltlich nicht erfolgte Antwort zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/9408 geben, also was gegen die Übernahme der Kosten der Todesfeststellung durch die gesetzliche Krankenversicherung spricht und ob diese Leistung durch die Kontrolle der ärztlichen Vergütung effizienter und effektiver kontrolliert werden könnte als derzeit durch die Angehörigen?