Vergütung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen anderer Personen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie ist der Beratungsstand im Bewertungsausschuss hinsichtlich seines Auftrages gemäß § 87 Abs. 2b SGB V, bis zum 31. Oktober 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Regelung zu treffen, nach der ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, vergütet werden?</span> <span><br /> </span>