Vergünstigungen durch den Besitz eines Bundesfreiwilligendienstausweises
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass aus dem Freiwilligendienstausweis selbst kein Anspruch auf Vergünstigungen hergeleitet werden kann, weil diese durch die jeweiligen Stellen, also Kommunen, Verkehrsdiensteanbieter oder kulturelle Einrichtungen, selbst festgelegt werden, und inwiefern spricht sich die Bundesregierung für eine bundesweite einheitliche Regelung aus?