Vergaberecht reformieren - Rechtssicherheit schaffen - Eckpunkte für die Reform des Vergaberechts
Umsetzung von Artikel 26 der EU-Vergaberechtsrichtlinie zu sozialen und ökologischen Kriterien, Einführung eines Korruptionsregisters, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anwendung, Verbesserung der Transparenz, gesonderte Berücksichtigung der Bereiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Förderung der Gleichstellung, Kontroll- und Zertifizierungsmaßnahmen