Vergabebedingungen von Fördermitteln an lokale Träger im Rahmen des Programms "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Vergabe von Fördermitteln an lokale Träger im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ den Vorgaben der Leitlinie zum Programmbereich „Entwicklung, Implementierung und Umsetzung integrierter lokaler Strategien (Lokale Aktionspläne)“ entspricht, wenn den Mitgliedern des Begleitausschusses zum Zeitpunkt der Mittelvergabe der Lokale Aktionsplan nicht vorliegt?