Vergabe von Nassbaggerarbeiten an Privatunternehmen durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an Privatunternehmen vergebenen Nassbaggerarbeiten deutlich günstiger sind als die in Eigenarbeit geleisteten Nassbaggerarbeiten, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich durch die Vergabe an Private in diesem Arbeitssegment ein Markt mit verschiedenen, konkurrierenden Anbietern etabliert hat?