Vergabe von Bürgschaften des Bundes an ÖPP-Vertragspartner
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter vom 29. Mai 2012 auf die Schriftliche Frage 22 des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter auf Bundestagsdrucksache 17/9855 dahin zu verstehen, dass die Bundesregierung Bürgschaften oder Gewährleistungen an ÖPP-Vertragspartner (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft) oder Unternehmen, die an ÖPP-Projekten des Bundes beteiligt sind, zur Deckung von Risiken aus dem ÖPP-Vertragsverhältnis vergibt?