Vergabe einer Honorarprofessur an das BMBF durch die Technische Universität Berlin nach der Fördermittelvergabe des BMBF an diese Universität; genereller Ausschluss von Gegenleistungen für Zuwendungen des BMBF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft die Presseberichterstattung zu (taz, 10. Februar 2013), wonach ein Abteilungsleiter des BMBF, dessen Abteilung mit der Entscheidung über bzw. Vorbereitung zu Fördermittelvergaben an die Technische Universität Berlin befasst war/ist, eine Honorarprofessur der Technischen Universität Berlin erhalten hat, und welche Vorsorgemaßnahmen (Compliance-Regelungen) bestehen im Geschäftsbereich des BMBF, die wirksam ausschließen, dass durch die Annahme einer Honorarprofessur der Eindruck entstehen kann, dass selbige als Gegenleistung für Zuwendungen des BMBF vergeben werden?