Vergabe des Auftrags "Kommunikationsberatung Corona-Warn-App" an die MSL Group
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche äußerst dringlichen und zwingenden Gründe bestanden, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, die nach Auffassung der Bundesregierung dazu führten, dass die Kommunikationsberatung Corona-Warn-App Referenznummer der Bekanntmachung ZV2-3-2020-0004 an den ehemaligen Bundesgeschäftsführer der Jungen Union (JU) und Chairman der MSL Group, Axel Wallrabenstein, der laut Berichten (u. a. in der Welt am Sonntag vom 21. März 2021 und im Buch Jens Spahn: Die Biografie, Michael Bröcker, 2018) als Freund Jens Spahns bezeichnet wird, durch das Bundesministerium des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn, nach Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 14 Absatz 4, § 17 der Vergabeverordnung (VgV) vergeben wurde (https://ausschreibungen-deutschland.de/690245_Kommunikationsberatung_Corona_ Warn-AppReferenznummer_der_Bekanntmachung_ZV2-3-2020-0004_2020_Berlin www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=spahn+wallrabenstein+freund), und welche dokumentierten konkreten "notwendigen Vorerfahrungen und Kompetenzen für die Auftragsabwicklung" sind es, über die nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 19/28552 "insoweit nur die MSL Group" verfügte?