Verfügungsrahmen für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wo wird der jährliche Verfügungsrahmen für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16704, Antwort zu Frage 10) verschriftlicht, und inwiefern berücksichtigt der für 2021 vorgesehene Verfügungsrahmen die zuletzt um drei Dezibel abgesenkten Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen?