Verfügbarkeit des vollen Kindergeldbetrages für in Ausbildung befindliche Kinder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass ein sich in Ausbildung befindliches Kind, das Ausbildungsförderung nach BAföG erhält und dessen Eltern mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig sind, sich das Kindergeld direkt auszahlen lassen kann (Abzweigung nach § 74 des Einkommensteuergesetzes – EStG), und wie bemisst sich in diesem Fall der Betrag, den das Kind von der Familienkasse ausgezahlt bekommt?