Verfolgungsermächtigungen nach § 129b des Strafgesetzbuches
Erteilung von Ermächtigungen für die Verfolgung terroristischer Organisationen aus einem Nicht-EU-Staat, betroffene Personen und Vereinigungen, Verfahren, Informationsquellen und beteiligte Behörden, Prüfvorgänge insb. gegen kommunistische und rechtsextreme Gruppierungen aus der Türkei<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)