Verfolgung sogenannter ausländischer terroristischer Vereinigungen aus der Türkei
Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung aus der Türkei nach § 129b StGB: betroffene Vereinigungen, Strafverfahren, Untersuchungshaft, Verurteilungen, Prüfvorgänge betr. eines Anfangsverdachts, Beantragung einer Strafverfolgungsermächtigung durch den Generalbundesanwalt beim BMJV, Ersuchen türkischer Behörden oder anderer internationaler Stellen um Strafverfolgung, Listung auf einer Terrorliste, vereinsrechtliche Betätigungsverbote, vergleichbare Verfahren in anderen EU-Staaten und in der Türkei, Erörterung des Vorgehens gegen Terrororganisationen in bi- und multilateralen Gesprächen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)