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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-299976

Verfassungsschutzrelevanz des ethnokulturellen Volksbegriffs

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des "Fremdkörpers" und die Wahrnehmung von Sachverhalten und Personenmehrheiten als "fremd" im Sinne einer verfassungsschutzrelevanten Erheblichkeit (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3126, Antwort zu Frage 40) eingedenk der subjektiven Wahrnehmung von Fremdheit einerseits sowie anhand flächendeckender Tatsachen (wie etwa fremder Sprach- und Schriftgebrauch, Straßenbildveränderungen, nachweisbar erhebliche demografisch-ethnokulturelle Veränderung ganzer Stadtteile und entsprechend wahrnehmbarer Sitten und Verhaltensweisen und Förderung derselben) und der ethnokulturellen Eigenzuschreibung von Personenmehrheiten, die sich objektiv bestimmbaren fremdländischen Kultur- und Volkskreisen und ihrer entsprechenden staatlichen Vertretung zurechnen lassen?<br /> <br /> Inwiefern vermag die Bundesregierung eine deutsche Gemeinschaft sowie eine ethnokulturelle Identität dieser deutschen Gemeinschaft zu erkennen und hält diese im Ausland für förderungswürdig (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32556, Antwort auf meine Frage 28), wenn es nach ihrer Aussage ein deutsches Volk jenseits der bundesdeutschen Staatsbürgerschaft nicht gebe (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/pressemitteilung-2023-2-ifs-ein-prozent-ja.html) und bereits allein die Vorstellung, es gebe ein ethnokulturell erkennbares deutsches Volk jenseits der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen geheimdienstliche Repressionsmaßnahmen auslösen (vgl. VG Berlin Endurteil vom 12. November 2020 &ndash; VG 1 K 606.17, BeckRS 2020, 34341 Rn. 24)?<br /> <br /> Soweit es nach Ansicht der derzeitigen Bundesregierung nur vorgeblich eine vorherrschende ethno-kulturellen Identität des deutschen Volkes gebe (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 20/6309), hat nach Ansicht der Bundesregierung eine vorherrschende solche deutsche Identität in Deutschland nie existiert oder kann die Bundesregierung einen Zeitpunkt nennen, seit dem eine bis dahin vorherrschende (auch ethnokulturell erkennbare) deutsche Identität Deutschlands aufgehört hat zu existieren?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung allein den Wunsch auf Erhaltung des deutschen Volkes in seinem ethnisch-kulturellen Bestand für staatsfeindlich und mit dem Grundgesetz unvereinbar (vgl. Bundesverfassungsschutzbericht 2020, S. 18), oder trifft dies auch auf den Wunsch zu, andere Völker mögen in ihrem erkennbaren ethnokulturellem Bestand der Weltvölkerfamilie erhalten bleiben?