Verfassungsschutzabfrage im Rahmen einer turnusmäßigen Jagdscheinverlängerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Muss nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen einer turnusmäßigen Jagdscheinverlängerung durch die lokal zuständige Behörde eine vorherige Verfassungsschutzabfrage erfolgen, und falls ja, auf welche rechtliche Grundlage ist dies zurückzuführen?<br />