Verfassungsrechtliche Prüfung einer Reduzierung des Höchstruhegehaltssatzes für Beamtenpensionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob eine Reduzierung des Höchstruhegehaltsatzes von 71,75 Prozent für Beamtenpensionen verfassungsrechtlich möglich wäre, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?