Verfassungsrechtliche Bewertung militärischer Handlungen mit Gefährdung unschuldiger Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine militärische Handlung, bei der nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass eine unschuldige Person dabei stirbt, verfassungsrechtlich vor dem Hintergrund von Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zulässig ist, und wenn ja, aus welchen Gründen (bitte detailliert verfassungsrechtlich begründen)?