Verfassungsrechtliche Bewertung der Organisation "Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, bei der Kinder- und Jugendorganisation Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken würde es sich um eine gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung gerichtete linksextreme Vereinigung handeln, und welche Gründe lassen die Bundesregierung ggf. zu einer anderen Bewertung kommen als sie der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Eckhard Pols, in der Bundestagsdebatte am 1. Oktober 2010 öffentlich vorgetragen hat (siehe Plenarprotokoll 17/63, S. 6702)?