Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das In-Camera-Verfahren im Atomrecht
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Warum hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken gegen das In-Camera-Verfahren im Atomrecht (vgl. Antwort auf meine Mündliche Frage 28, Plenarprotokoll 19/223), obwohl das Bundesverfassungsgericht nach meiner Auffassung das In-Camera-Hauptsacheverfahren grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbart hält (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/03/rs20060314_1bvr208703.html), und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass das Risiko-NutzenVerhältnis der Einführung des In-Camera-Verfahrens für den effektiven Rechtsschutz im Atomrecht anders als in anderen Rechtsbereichen, wie z. B. dem Strafrecht, zu bewerten ist?</div>