Verfassungsmäßigkeit und Adressaten des § 6a des Arbeitsschutzkontrollgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind aus Sicht der Bundesregierung die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) auf Bundestagsdrucksache 19/21978 im § 6a genannten Begriffe "Unternehmer" und "Inhaber" gleichzusetzen mit dem Geschäftsführer/Vorstand oder mit dem Eigentümer/ Aktionär (bitte begründen), und wie schätzt die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit des genannten Paragraphen in Bezug auf Artikel 12 und Artikel 14 des Grundgesetzes ein (bitte begründen)?