Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Höchstsatzes in § 13 Absatz 1 und 2 und § 13a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Beurteilung der Ermittlungsmethoden zur Höhe existenzsichernden BAföGs, erforderliche Korrekturen, Konsequenzen aus dem bundesweit einheitlichen, durchschnittlichen Bedarf eines "Normalstudierenden", Begründung für Abweichung der BAföG-Regelungen von denen nach SGB II und Verzicht auf Einbeziehung von Heizkosten, Regelungen für langlebige Güter (Kühlschrank, Waschmaschine) sowie ausbildungsbezogene Bedarfe, Verfassungsmäßigkeit des Höchstsatzes der Wohnpauschale<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)