Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung des Vorrangs des Unterhaltsvorschusses gegenüber SGB II-Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtlich zulässig, den Vorrang des Unterhaltsvorschusses gegenüber SGB II-Leistungen nach § 5 Absatz 1 SGB II aufzuheben und damit auch den Rückgriff gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil durch die Regelung des § 33 Absatz 2 SGB II einzuschränken?