Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Anlagenbegriffs im EEG
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie beurteilt die Bundesregierung die im Zusammenhang mit der Änderung des Anlagenbegriffs im EEG unter anderem von der NAWARO Bioenergie AG aufgestellte Behauptung, dass es sich bei dieser Änderung um eine verfassungswidrige Neuregelung handele?</span>