Verfassungskonformität des Umbaus der Bundeswasserstraßenverwaltung und Vorlage einer verfassungsrechtlichen Bewertung beim Deutschen Bundestag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, die nach Artikel 87 Absatz 1 Satz 1 GG festgelegte WSV nach Maßgabe des Artikels 89 GG als eigene Bundesverwaltung von einer „Ausführungsverwaltung“ zu einer „Gewährleistungsverwaltung“ umzubauen und teilzuprivatisieren (insbesondere die Privatisierung der Vergaben)?<br /> <br /> Verstößt der vorgesehene Umbau der WSV gegen die in Artikel 87 GG festgeschriebene ausschließliche Bundeszuständigkeit mit einem eigenen Verwaltungsunterbau, so dass die Einrichtung der selbständigen Oberbehörde (Zentralamt) nicht den Anforderungen des Artikels 87 Absatz 1 GG entspricht, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Hat die Bundesregierung dem Parlament ihre verfassungsrechtliche Bewertung hinsichtlich des geplanten Umbaus der WSV vorgelegt, und wenn nein, warum nicht?