Verfassungskonformität des gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Rechtsgutachten (www.bundes verband-finanzdienstleistung.de/wp-content/ uploads/2019/02/Prof.-Papier-Rechtsgutachten-gesetzlicher-Provisionsdeckel.pdf) des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, dass ein gesetzlicher Provisionsdeckel für die Vermittlung von Lebensversicherungen verfassungswidrig sei, und, sofern sie dem Fazit des Gutachtens nicht zustimmt, mit welcher Begründung tut sie dies?