Verfassungskonformität der im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes angedachten Einführung eines Anbauausschusses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL – vom 4. Juni 2015) angedachte Einführung eines Anbauausschusses (§ 16k) angesichts der Verfassungsbedenken (vgl. Studie von Professor Dr. Dr. Volker Böhme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg) im Zusammenhang mit der Expertenkommission für das Fracking für verfassungskonform, und wieso hält sie weiterhin an einer Bundesländerlösung anstatt einer bundeseinheitlichen Lö-sung der Anbauverbote und -einschränkungen (§ 16g) fest?