Verfassungskonforme Regelung der Vorratsdatenspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie glaubt die Bundesregierung nunmehr eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform regeln zu können – was der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. März 2015 auf meine Mündliche Frage 2, Plenarprotokoll 18/96 hin v. a. wegen der damals noch schwebenden Kontroverse mit dem Bundesministerium des Innern und wegen der "rechtlich und technisch komplexen Materie" noch nicht beantworten konnte –, nachdem der Europäische Gerichtshof 2014 die Speicherung der Daten jeglicher Berufsgeheimnisträger sowie solcher Personen ausschloss, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte", und wie glaubt die Bundesregierung technisch, organisatorisch und regulativ sicherstellen zu können, dass derartige Daten, wie erforderlich, sicher erkannt und von denen anderer Personen unterschieden werden können und die Speicherung verbindlich unterbleibt?