Verfasser der Studie zur Erstellung eines Berichts nach § 25 Conterganstiftungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer wird bzw. wurde mit dem Teil der Studie zur Erstellung eines Berichts nach § 25 des Conterganstiftungsgesetzes (ContstiftG) beauftragt, der nicht mit der Evaluation der Stiftungsstruktur abgedeckt ist, und wird dieser Berichtsteil zusammen mit der Evaluation der Stiftungsstruktur in dem Bericht, der entsprechend § 25 ContStiftG bis Ende 2018 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden sollte, oder gesondert zu einem späteren Zeitpunkt dem Deutschen Bundestag vorgelegt?