Verfahrensweise beim Wechsel eines Regierungsmitglieds bzw. Staatssekretärs in eine Tätigkeit im außerparlamentarischen Bereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und auf welcher Rechtsgrundlage gedenkt die Bundesregierung zu verfahren, wenn ein Regierungsmitglied oder ein Parlamentarischer Staatssekretär plant, nach Ausscheiden aus der Bundesregierung in eine Tätigkeit im außerparlamentarischen Bereich zu wechseln und das sie in diesem Fall über die Karenzzeit beratende Gremium noch nicht eingesetzt ist (siehe DER TAGESSPIEGEL vom 10. Februar 2016), und was sind die genauen Gründe für die bisher nicht stattgefundene Benennung der Mitglieder dieses Gremiums?