Verfahrensweg bei Abberufung eines Bundesbankvorstandmitglieds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Wortlaut hat/haben diejenige/diejenigen Klausel/Klauseln in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder der Bundesbank, die das Verfahren der vorzeitigen Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Bundesbank regeln vor dem Hintergrund, dass sich aus den Stellungnahmen des Bundesbankvorstands darauf schließen lässt, dass die Anstellungsverträge ihm als Kollegialorgan das Recht einräumen, die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes aus dem Amt beim Bundespräsidenten zu beantragen (vgl. Erklärung des Vorstands der Deutschen Bundesbank vom 6. April 2004, Erklärung des Vorstands der Deutschen Bundesbank vom 7. April 2004 und Franz-Christoph Zeitler in: Neue Juristische Wochenschrift 2004, 2293, 2294), und sieht der Wortlaut der Anstellungsverträge hinsichtlich einer vorzeitigen Abberufung einen Zustimmungsvorbehalt der Bundesregierung vor?