Verfahrensübernahme für aus Seenot gerettete Asylsuchende durch Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende hat Deutschland bislang nach Artikel 17 der Dublin-Verordnung die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen, und wie viele von ihnen wurden bislang nach Deutschland überstellt (bitte nach abgebenden Erstaufnahmeländern differenziert darstellen)?