Verfahrensschritte im Rahmen der sogenannten Standortauswahlgesetz-Novelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche weiteren Verfahrensschritte sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für die gemäß § 26 Absatz 3, § 27 Absatz 6 und § 38 Absatz 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze – sogenannte Standortauswahlgesetz-Novelle vom 5. Mai 2017 – von der Bundesregierung zu erlassenden Rechtsverordnungen bis zu deren Erlass vor (bitte möglichst ausführlich und konkret angeben), und welchen Zeitplan sieht das BMU dafür derzeit vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 19/1763)?