Verfahrensregeln oder Kriterien für die Einsetzung eines Beauftragten nach Artikel 37 Absatz 2 des Grundgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Verfahrensregeln oder Kriterien hat die Bundesregierung für die Einsetzung eines Beauftragten nach Artikel 37 Absatz 2 des Grundgesetzes über diese Vorschrift hinaus geschaffen, und falls solche bislang fehlen, plant die Bundesregierung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen?