Verfahren zur Wahl des Präsidenten der Eurogruppe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung das bei der Wahl des Präsidenten der Eurogruppe am 4. Dezember 2017 angewandte Verfahren, wonach das erste Wahlergebnis den Ministern und Kandidaten nicht mitgeteilt werden sollte, wenn kein Kandidat die einfache Mehrheit von zehn Stimmen erhalten würde (www2.consilium.europa.eu/media/31595/2017-11-16-peg-election-letter-signed.pdf), und welchen Inhalt hat die in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 3 auf Bundesdrucksache 18/11814 angekündigte Positionierung der Bundesregierung für die vom Europäischen Rat am 9. März 2017 festgehaltene Befassung des Europäischen Rates mit dem Verfahren, den Kriterien und den Gleichgewichten für Ernennungen auf hoher Ebene in diesem Jahr?