Verfahren zur Vorlage des Berichts zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, an dem bisherigen Verfahren der Vorlage des Berichts zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr im halbjährlichen Turnus festzuhalten – einem nach meiner Auffassung elementaren Instrument des Parlaments zur Kontrolle der Regierung – oder soll dieses geändert und in Zukunft anderweitig gehandhabt werden?