Verfahren zur Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung die Regelung im Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz, wonach das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen soll, für vereinbar mit der völkerrechtlichen Pflicht zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus der Einschätzung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V., dass zahlreiche Aufnahmeeinrichtungen nicht kindgerecht sind (Pressemitteilung vom 22. März 2017)?