Verfahren zur Einstellung von Mitteln für die Planung von Bundesfernstraßen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vor dem Hintergrund der Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann anlässlich des Spatenstichs der Straßenbaumaßnahme "B 51 neu" im Landkreis Osnabrück, dass "wenn mal noch ’ne Million [fehle], man dann eben nachts um zwei den Schorse Schirmbeck [anrufe], und der die Million los[eise]", frage ich die Bundesregierung, ob dies das übliche Verfahren zur Einstellung von Mitteln für die Planung von Bundesfernstraßen im Bundesverkehrswegeplan ist und die weiteren Finanzierungszusagen für Straßenbauprojekte mit vordringlichem Bedarf, z. B. für den Ausbau der A30, ebenso abgesichert werden, und ist damit zu rechnen, dass sie im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten und beschlossen werden?