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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-326383

Verfahren zur Aufnahme von Abschiebung bedrohter Afghanen in Pakistan mit deutscher Aufnahmezusage

Stage otherUpdated 1mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, sein pakistanischer Kollege habe erklärt, dass aus seiner Sicht bis zum Jahresende Zeit sei, um die Verfahren zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Personen durchzuführen (vgl. z. B. Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. September 2025, "Pakistan stellt Berlin Bedingungen für Rückkehr von Afghanen"), damit vereinbar, dass danach erneut acht Personen mit einer Aufnahmezusage Deutschlands in Pakistan zur Abschiebung festgenommen wurden bzw. weitere davon bedroht waren (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/pakistan-festnahme-afghanen-100.html), und was ist der Grund dafür, dass das Auswärtige Amt zur Visumserteilung an afghanische Personen mit einer Aufnahmezusage vom Verwaltungsgericht Berlin durch die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von bis zu 10.000 Euro gezwungen werden musste (laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 3. September 2025, "Hilferuf aus Kabul", verwies das Verwaltungsgericht auf eine "Beharrlichkeit", mit der das Auswärtige Amt dem ersten gerichtlichen Beschluss zur Visumserteilung nicht nachgekommen sei, die dafür gegebene Begründung habe gelautet, es sei "derzeit nicht beabsichtigt, der Verpflichtung (&hellip;) nachzukommen"; bitte ausführen)?