Verfahren wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung seit dem Jahr 2005
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Verfahren wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung wurden seit 2005 bis heute verfolgt (bitte Angaben pro Jahr aufschlüsseln), und impliziert nach dem Verständnis der Bundesregierung der gegenwärtig vorliegende Gesetzentwurf, dass auch dann weiterhin illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer das im Gesetzentwurf neu eingeführte Widerspruchsrecht ausübt und dadurch den Entleiher vor Haftungsfolgen schützt, da er auf eine Einstellung beim Entleiher verzichtet, obwohl der Verleiher über keine eigenen Beschäftigungsmöglichkeiten verfügt?