Verfahren seitens der Reaktor-Sicherheitskommission für die Sicherheitsprüfungen bei Kernkraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Verfahren wird die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) die von ihr noch festzulegenden Maßstäbe, auf deren Basis sie die von den Gutachtern unter der Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) vorzulegenden Ergebnisse der Atomkraftwerkeprüfungen bewerten wird (vgl. Plenarprotokoll 17/101, Anlage 16), festlegen (bitte insbesondere mit Angabe etwaiger Sondersitzungen der RSK, bis wann die Festlegung abgeschlossen sein soll und ob sie in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erfolgt), und welcher konkrete Zeitplan existiert für o. g. Gutachter unter der Federführung der GRS für die Vorlage ihrer Zwischen- und Endergebnisse an die RSK?