Verfahren gegen makroökonomische Ungleichgewichte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es richtig, dass, wie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen klargestellt, beim Verfahren gegen makroökonomische Ungleichgewichte keine Sanktionen wegen Leistungsbilanzüberschüssen vorgesehen sind, und wenn ja, wo ist das in den vertraglichen Dokumenten, auf denen das Verfahren beruht, festgehalten?