Verfahren einer Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Personen mit Covid19-Krankheitssymptomen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung das Auslaufen der bis zum 31. März 2023 gegoltenen CoronaSonderregelung, wonach Patienten mit akuten, ansteckenden Krankheitssymptomen sich telefonisch arbeitsunfähig melden konnten, um Ansteckungen in Artpraxen zu vermeiden, und plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen jenseits von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine Entfristung dieser Regelung zur dauerhaften Vermeidung ansteckender Krankheiten auch jenseits von COVID-19, wie es u. a Hausarztverbände, Verbraucherschutzzentralen und auch Gesundheitspolitiker der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern (siehe etwa www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-sonderregelung-rufe-nach-fortsetzung-von-telefonischen-krankschreibungen/29073036.html)?