Verfahren der parlamentarischen Befassung bei bedeutsamen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie läuft das Verfahren der parlamentarischen Befassung bei bedeutsamen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen seitens der Bundesregierung generell ab, und erfolgt eine solche auch für für den Bereich Grafing–Großkarolinenfeld und den Bereich München-Trudering–Grafing (Projekt ABS/NBS München–Rosenheim–Kiefersfelden– Grenze D/A (–Kufstein); Bundesverkehrswegeplan 2030 – Projekt 2-009-V03; bitte jeweils eine Begründung abgeben)?