Verfahren der Krankenkassen zur Lichtbildbeschaffung für die elektronische Gesundheitskarte
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie bewertet die Bundesregierung das Verfahren der Lichtbildbeschaffung durch die Krankenkassen für die elektronische Gesundheitskarte – im Rahmen dessen die Lichtbilder von den Versicherten per Post und ohne Identitätsprüfung an ihre Krankenkasse geschickt werden müssen – im Hinblick auf einen möglichen Datenmissbrauch und vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Gesundheit in einer Internetbroschüre schreibt, dass aufgedruckte Fotos Versicherte zweifelsfrei als Inhaber der elektronischen Gesundheitskarte ausweisen?</span> <span><br /> </span>