Verfahren der Europäischen Kommission zur Definition des Begriffs der "vernachlässigbaren Exposition" aus der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Stand des Verfahrens bezüglich der vorgeschlagenen "Technical guidance on points 3.6.3 to 3.6.5 of Annex II to Regulation (EC) No 1107/2009, in particular regarding the demonstration of negligible exposure to an active substance in a plant protection product under realistic conditions of use", mit der die Europäische Kommission den Begriff "vernachlässigbare Exposition", wie er in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung auftaucht, näher definieren will, und welche Auswirkungen auf die erneute Genehmigungsfähigkeit von Glyphosat hätte diese Guidance nach dem derzeitigen Stand des Vorschlags für den Fall, dass der Pestizidwirkstoff Glyphosat von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA nächstes Jahr als "krebserregend", "wahrscheinlich krebserregend" oder "möglicherweise krebserregend" eingestuft wird (bitte für jede Kategorie einzeln beantworten)?